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   LAG Hessen, 06.09.1991 - 13 Sa 250/91   

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https://dejure.org/1991,4083
LAG Hessen, 06.09.1991 - 13 Sa 250/91 (https://dejure.org/1991,4083)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.09.1991 - 13 Sa 250/91 (https://dejure.org/1991,4083)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. September 1991 - 13 Sa 250/91 (https://dejure.org/1991,4083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen und Begründung des Zeugnisberichtigungsanspruches eines Arbeitnehmers; Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Gesamtbeurteilung "vollste Zufriedenheit"; Einwand der Erfüllung bei Zeugniserteilungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630
    Zeugnis: Berichtigung - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 16.03.1989 - 12 (13) Sa 1149/88
    Auszug aus LAG Hessen, 06.09.1991 - 13 Sa 250/91
    Enthält das Zeugnis z.B. keine oder eine ausschließlich negative Leistungsbeurteilung, so wird sich der Arbeitnehmer unter Hinweis auf den Zeugnisinhalt damit begnügen dürfen, die Erfüllung des Zeugnisanspruches in Abrede zu stellen (LAG Hamm, BB 1989, 1486).
  • LAG Düsseldorf, 26.02.1985 - 8 Sa 1873/84

    Arbeitsleistung; Arbeitgeber; Qualifiziertes Zeugnis ; Beanstandete

    Auszug aus LAG Hessen, 06.09.1991 - 13 Sa 250/91
    Auf den Einwand der Erfüllung kommt es rechtlich nämlich erst dann an, wenn der die Erfüllung verneinende Gläubiger seinerseits rechtlich schlüssig dargetan hat, dass und welcher Anspruch ihm jetzt noch zusteht, also noch nicht erfüllt worden ist (ebenso LAG Düsseldorf, DB 1985, 2692).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2001 - 9 Ca 6813/00

    Darlegungslast und Beweislast bei unterdurschnittlicher sowie bei

    Bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung durch den Arbeitgeber genügt der klagende Arbeitnehmer den an seine Darlegungslast zu stellenden Anforderungen dadurch, dass er die Erfüllung des Zeugnisanspruchs in Abrede stellt (LAG Frankfurt U. v. 06.09.1991 - 13 Sa 250/91. S. 12, unter Bezugnahme auf LAG Hamm BB 1989, 1486).

    Klagt der Arbeitnehmer auf Erteilung einer besseren Bewertung, muss er substantiiert und schlüssig Tatsachen vortragen, die eine solche Bewertung auch unter Berücksichtigung des den Zeugnisanspruch prägenden Beurteilungsspielraums als zwingend erscheinen lassen; insoweit gilt das Gleiche wie in dem Fall, in welchem der Arbeitnehmer bereits eine überdurchschnittliche Leistungsbeurteilung erhalten hat und eine weitere Verbesserung anstrebt (zuletzt genannten Konstellation Hess, LAG U. v. 06.09.1991 a.a.O.).

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.08.1999 - 2 Ca 2584/99

    Anspruch auf Zeugnisberichtigung

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